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Was möchtest du zum Polizeiberuf wissen?

Wie gefährlich ist der Beruf Polizist/-in?

Als Polizist oder Polizistin zu arbeiten ist statistisch gesehen nicht gefährlicher als andere Berufe. Die Möglichkeit, sich in einer gewalttätigen Situation wiederzufinden, besteht aber. Die Wahrscheinlichkeit, im Extremfall auch von der Schusswaffe Gebrauch machen zu müssen, ist zwar sehr tief, jedoch müssen solche Fragestellungen vor dem Berufswechsel geklärt und allfällige Bedenken ausgeräumt werden. Es kann vorkommen, dass man während einem Einsatz – sei dies physisch oder psychisch – «einstecken» muss. Dann gilt es, weiterhin zu funktionieren und den Auftrag zu erfüllen. Dies benötigt eine gesunde Portion Härte mit sich selbst. Das gilt für Frauen ebenso wie für Männer, denn beide Geschlechter führen dieselben Aufgaben aus.

 

Gibt es eine Mindestgrösse?

Nein. Es gibt keine Mindestgrösse.

 

Ich muss eine Brille tragen. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Wir wenden folgende Voraussetzungen für die Sehschärfe an (1.0=100%):

  • Die Sehkraft muss beidseitig min. 0.8, oder ein Auge mind. 1.0, das andere min. 0.6 betragen. Ist die Sehkraft tiefer, muss eine Sehhilfe getragen werden
  • Beidseitig darf die Sehkraft unkorrigiert nicht unter 0.1 betragen
  • Das Gesichtsfeld darf nicht eingeschränkt sein
  • In der Praxis ungestörte Farbwahrnehmungsfähigkeit

Alle Bewerbenden haben ein augenärztliches Zeugnis, das nicht älter ist als ein Jahr, beizubringen. Ebenso ist eine in der Praxis genügende Farbwahrnehmungsfähigkeit nachzuweisen.

 

Ich bin tätowiert, kann ich mich trotzdem bewerben?

Tätowierungen sind grundsätzlich erlaubt. Jedoch tolerieren wir keine Tätowierungen im Gesicht, am Hals oder an Händen oder sichtbare Tätowierungen mit anstössigen oder politischen Sujets. Zudem sind grossflächige, sichtbare Tätowierungen nicht erwünscht.

 

Ich bin wegen eines gesundheitlichen Problems nicht militärdiensttauglich. Kann ich trotzdem Polizist/-in werden?

Ja. Die Militärdiensttauglichkeit und eine absolvierte Rekrutenschule sind keine Voraussetzungen für den Polizeiberuf. Sie müssen uns jedoch über den Grund der Untauglichkeit informieren und bei der Bewerbung gesundheitsbezogene Fragen beantworten. Die Bewerbenden müssen sich unter Umständen einer vertrauensärztlichen Untersuchung unterziehen. Daraus können Vorbehalte für die Rentenversicherung ausgesprochen werden. Es werden erhöhte Anforderungen an die Gesundheit von Polizeischülerinnen und -schülern gestellt. Gemäss Personalgesetz können durch eine vertrauensärztliche Untersuchung krankheits- und unfallbedingte Auswirkungen auf die Erfüllung der Arbeitspflicht der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters abgeklärt werden.

 

Benötige ich gute Computerkenntnisse und muss ich das Tastaturschreiben beherrschen?

In der heutigen technisierten Welt ist es notwendig, dass die Polizistinnen und Polizisten an neuen Technologien interessiert sind und diesbezüglich ein gewisses Grundwissen mitbringen. Bei vielen Delikten werden elektronische Hilfsmittel verwendet und müssen auch auf diese Weise ausgewertet werden. Im Weiteren setzen wir voraus, dass bei Schulbeginn das Tastaturschreiben (Zehn-Finger-Blind-Schreibmethode mit mindestens 140 Anschlägen und maximal vier Fehlern) angewendet werden kann. Beim Eintritt in die Polizeischule Ostschweiz wird ein Test durchgeführt.

 

Ich schwimme schlecht – kann ich trotzdem Polizist/-in werden?

In der Polizeischule wird keine Ausbildung im Rettungsschwimmen mehr durchgeführt. Die Polizeischülerinnen und -schüler sind aber verpflichtet, bis zum Ende des 1. Ausbildungsjahres den Nachweis zu erbringen, das SLRG Brevet, zumindest in Stufe «Basis Pool», erfolgreich absolviert zu haben. Dazu können Kurse bei entsprechenden Wassersport-Sektionen belegt werden. Wir empfehlen, diese Ausbildung bereits vor der Polizeischule zu absolvieren. Zu beachten ist, dass ungeübte Schwimmerinnen und Schwimmer Schwierigkeiten haben, die entsprechenden Limits zu erreichen. Nicht bestandene Prüfungen haben eine Lohneinbusse zur Folge.

 

Wie häufig kann ich den Eignungstest absolvieren?

Wird der Eignungstest oder einer seiner Bestandteile (Sport- oder Theorietest) nicht bestanden, kann dieser ab 1. Prüfungsdatum innerhalb von 365 Tagen einmal wiederholt werden.

Nach zwei erfolglosen Versuchen innerhalb von 365 Tagen ab dem ersten Prüfungsdatum kann ein weiterer Test erst wieder nach einer Wartefrist von zwei Jahren (ab 2. Versuch) bei einem Ostschweizer Polizeikorps absolviert werden. Als erfolgloser Versuch gilt ein Eignungstest, nach welchem nicht beide Bestandteile (Sport- oder Theorietest) bestanden worden sind.

 

Was kostet die Polizeischule?

Die Kantonspolizei St.Gallen stellt ihre künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für jedes Ausbildungsjahr befristet ein. Für die durch die Ausbildung entstehenden Kosten kommt der Arbeitgeber auf. Aktuell werden die Polizeischüler/-innen während der Polizeischule im ersten Ausbildungsjahr mit 5’001 Franken (brutto/Monat) entlöhnt.

Beim Verlassen der Kantonspolizei St.Gallen während der Polizeischule (erstes Jahr) müssen die Ausbildungskosten zurückerstattet werden. Nach Abschluss der einjährigen Polizeischule gilt eine anteilsmässige Rückerstattungspflicht der Ausbildungskosten während drei Jahren.

 

Habe ich Vorteile für den Polizeiberuf, wenn ich eine militärische Karriere (Unteroffizier/in, oder Offizier/in) absolviere?

Bei gleichwertigen Bewerberinnen und Bewerbern kann eine militärische Kaderausbildung einen Vorteil bedeuten. Alle Polizistinnen oder Polizisten werden vom Militärdienst befreit.

 

Der Zivildienst, die Rekrutenschule oder das Durchdiener-Engagement überschneidet sich mit dem Beginn der Polizeischule. Ist eine Dienstbefreiung möglich?

Durchdiener in der Grund- und/oder Kaderausbildung, Frauen, die für die Rekrutenschule unterschrieben haben und Zivildienstleistende stellen wir nur ein, wenn der vertraglich vereinbarte Dienst bis zum Polizeischulbeginn geleistet ist.

Beispielsweise ist kein Eintritt in die Polizeischule und somit auch keine Bewerbung möglich, wenn Sie bei Schulbeginn am 1. Oktober:

  • die Rekrutenschule nicht formell abgeschlossen haben oder eine solche bereits geplant ist (z.B. bei Frauen)
  • als Durchdiener im Militärdienst stehen
  • einen Vertrag für einen beginnenden Durchdienerdienst haben

Ich möchte gerne Polizeihundeführer/-in werden – wie funktioniert das?

Polizeihundeführer/-innen sind, wie auch weitere Spezialgruppen (Taucher, Grenadiere etc.), im Milizsystem tätig. Dies bedeutet, dass man nebst dem normalen Uniformdienst im Nebenamt Hundeführerin oder Hundeführer sein kann. Die Arbeit mit Schutzhunden ist nebst dem normalen Dienst sehr aufwändig und wird vom Arbeitgeber unterstützt. Man muss sich vorher mit den Verantwortlichen im Hundewesen besprechen, um falsche Erwartungen auszuräumen.

 

Ich bin 40 Jahre alt und möchte als Kriminalpolizist/-in arbeiten, ist dies möglich?

Grundsätzlich muss jeder Polizist oder jede Polizistin eine Polizeischule absolvieren. Die Spezialisierung, zum Beispiel innerhalb der Kriminalpolizei, ist erst nach langjähriger Erfahrung in der Grundversorgung möglich. Im Auswahlverfahren ist kein Idealalter erwähnt. Eine 40-jährige Person kann sich wohl bewerben, muss sich aber mit allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern denselben Kriterien unterwerfen und wird nicht höher entlohnt.

 

Wo finde ich weitere Informationen zum Polizeiberuf / zur Polizeischule?

 Die Kantonspolizei St.Gallen bildet ihren Polizeinachwuchs an der Polizeischule Ostschweiz in Amriswil aus.

Weitere Informationen zum Polizeiberuf und dem Weg dorthin findest du unter www.werdepolizist.ch oder www.werdepolizistin.ch

Deine Ansprechpersonen

Gian Andrea Rezzoli
Leiter Personalentwicklung

 

 

Marcel Knaus
Stv L Personalentwicklung
Leiter Grundausbildung

 

Melanie Zettner
Sachbearbeiterin
Personalentwicklung