Was möchtest du zum Polizeiberuf wissen?

Die Arbeit als Polizist oder Polizistin ist statistisch gesehen nicht gefährlicher als andere Berufe. Dennoch besteht die Möglichkeit, in gewaltsame Situationen zu geraten. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit, eine Schusswaffe einsetzen zu müssen, äusserst gering, doch sollten sich solche Aspekte vor einem Berufswechsel gründlich bewusst gemacht werden.

Einsätze können sowohl körperlich als auch psychisch belastend sein, und es lässt sich nicht vermeiden, hin und wieder Rückschläge hinzunehmen. In solchen Momenten ist es entscheidend, weiterhin professionell zu handeln und den Auftrag zu erfüllen. Dies erfordert eine gewisse mentale und körperliche Widerstandsfähigkeit. Dabei spielt das Geschlecht keine Rolle – Männer und Frauen übernehmen dieselben Aufgaben und Herausforderungen.

Nein. Es gibt keine Mindestgrösse.

Ja, wir stellen folgende Anforderungen an die Sehkraft (1.0 = 100 %):

  • Die Sehkraft muss beidseitig mindestens 0.8 betragen oder alternativ auf einem Auge mindestens 1.0 und auf dem anderen mindestens 0.6.
  • Liegt die Sehkraft darunter, ist das Tragen einer Sehhilfe erforderlich.
  • Die unkorrigierte Sehkraft darf auf beiden Augen nicht unter 0.1 liegen.
  • Das Gesichtsfeld muss uneingeschränkt sein.
  • Eine ungestörte Farbwahrnehmung in der Praxis ist erforderlich.

Alle Bewerbenden müssen ein augenärztliches Zeugnis vorlegen, das nicht älter als ein Jahr ist, sowie eine ausreichende Farbwahrnehmungsfähigkeit nachweisen.

Tätowierungen sind grundsätzlich erlaubt. Jedoch tolerieren wir keine Tätowierungen im Gesicht, am Hals, den Händen oder sichtbare Tätowierungen mit anstössigen oder politischen Sujets. Zudem sind grossflächige, sichtbare Tätowierungen nicht erwünscht.

Ja. Die Militärdiensttauglichkeit und eine absolvierte Rekrutenschule sind keine Voraussetzungen für den Polizeiberuf. Sie müssen uns jedoch über den Grund der Untauglichkeit informieren und bei der Bewerbung gesundheitsbezogene Fragen beantworten. Die Bewerbenden müssen sich unter Umständen einer vertrauensärztlichen Untersuchung unterziehen. Daraus können Vorbehalte für die Rentenversicherung ausgesprochen werden. Es werden erhöhte Anforderungen an die Gesundheit von Polizeischülerinnen und -schülern gestellt. Gemäss Personalgesetz können durch eine vertrauensärztliche Untersuchung krankheits- und unfallbedingte Auswirkungen auf die Erfüllung der Arbeitspflicht der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters abgeklärt werden.

Der Polizeiberuf verlangt, dass die Polizistinnen und Polizisten an neuen Technologien interessiert sind und diesbezüglich ein gewisses Grundwissen mitbringen. Bei vielen Delikten werden heutzutage elektronische Hilfsmittel verwendet. Unsere Polizist/-innen müssen in der Lage sein mit diesen umzugehen und diese gegebenenfalls auswerten zu können. Im Weiteren setzen wir voraus, dass bei Schulbeginn das Tastaturschreiben (Zehn-Finger-Blind-Schreibmethode mit mindestens 140 Anschlägen und maximal vier Fehlern) angewendet werden kann. Beim Eintritt in die Polizeischule Ostschweiz wird ein Test durchgeführt.

In der Polizeischule wird keine Ausbildung im Rettungsschwimmen mehr durchgeführt. Die Polizeischülerinnen und -schüler sind aber verpflichtet, bis zum Ende des 1. Ausbildungsjahres den Nachweis zu erbringen, das SLRG Brevet, zumindest in Stufe «Basis Pool», erfolgreich absolviert zu haben. Dazu können Kurse bei entsprechenden Wassersport-Sektionen belegt werden. Wir empfehlen, diese Ausbildung bereits vor der Polizeischule zu absolvieren. Zu beachten ist, dass ungeübte Schwimmerinnen und Schwimmer Schwierigkeiten haben, die entsprechenden Limits zu erreichen. Nicht bestandene Prüfungen haben eine Lohneinbusse zur Folge.

Wird der Eignungstest oder einer seiner Bestandteile (Sport- oder Theorietest) nicht bestanden, kann dieser ab 1. Prüfungsdatum innerhalb von 365 Tagen einmal wiederholt werden.

Nach zwei erfolglosen Versuchen innerhalb von 365 Tagen ab dem ersten Prüfungsdatum kann ein weiterer Test erst wieder nach einer Wartefrist von zwei Jahren (ab 2. Versuch) bei einem Ostschweizer Polizeikorps absolviert werden. Als erfolgloser Versuch gilt ein Eignungstest, bei welchem nicht beide Bestandteile (Sport- oder Theorietest) bestanden worden sind.

Die Kantonspolizei St.Gallen stellt ihre künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für jedes Ausbildungsjahr befristet ein. Für die durch die Ausbildung entstehenden Kosten kommt der Arbeitgeber auf. 

Beim Verlassen der Kantonspolizei St.Gallen während der Polizeischule müssen die Ausbildungskosten zurückerstattet werden. Auch nach Abschluss der zweijährigen Polizeischule gilt eine anteilsmässige Rückerstattungspflicht der Ausbildungskosten während drei Jahren.

Bei gleichwertigen Bewerberinnen und Bewerbern kann eine militärische Kaderausbildung einen Vorteil bedeuten. Alle Polizistinnen oder Polizisten werden vom Militärdienst befreit.

Durchdiener in der Grund- und/oder Kaderausbildung, Frauen, die für die Rekrutenschule unterschrieben haben und Zivildienstleistende stellen wir nur ein, wenn der vertraglich vereinbarte Dienst bis zum Polizeischulbeginn geleistet ist.

Beispielsweise ist kein Eintritt in die Polizeischule und somit auch keine Bewerbung möglich, wenn du bei Schulbeginn am 1. Oktober:

  • die Rekrutenschule nicht formell abgeschlossen hast oder eine solche bereits geplant ist (z.B. bei Frauen)
  • als Durchdiener im Militärdienst bist
  • einen Vertrag für einen beginnenden Durchdienerdienst hast

Polizeihundeführer/-innen sind, wie auch weitere Spezialgruppen (Taucher/-innen, Interventionist/-innen etc.), im Milizsystem tätig. Dies bedeutet, dass man nebst dem normalen Uniformdienst im Nebenamt Hundeführerin oder Hundeführer sein kann. Die Arbeit mit Schutzhunden ist nebst dem normalen Dienst sehr aufwändig und wird vom Arbeitgeber unterstützt. Man muss sich vorher mit den Verantwortlichen im Hundewesen besprechen, um falsche Erwartungen zu vermeiden.

Grundsätzlich muss jeder Polizist oder jede Polizistin eine Polizeischule absolvieren. Die Spezialisierung, zum Beispiel innerhalb der Kriminalpolizei, ist erst nach langjähriger Erfahrung in der Grundversorgung möglich. Im Auswahlverfahren ist kein Idealalter erwähnt. Eine 40-jährige Person kann sich wohl bewerben, muss sich aber mit allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern denselben Kriterien unterwerfen und wird nicht höher entlohnt.

 Die Kantonspolizei St.Gallen bildet ihren Polizeinachwuchs an der Polizeischule Ostschweiz in Amriswil aus.

Weitere Informationen zum Polizeiberuf und dem Weg dorthin findest du unter www.werdepolizist.ch oder www.werdepolizistin.ch

Deine Ansprechpersonen

Gian Andrea Rezzoli
Leiter Personalentwicklung

 

 

Marcel Knaus
Stv L Personalentwicklung
Leiter Grundausbildung

 

Melanie Zettner
Sachbearbeiterin
Personalentwicklung